Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem Geschäftsjahr 2024 pro Jahr 12 Euro. Nachfolgend können Sie die Beitragsordnung lesen. Das Vereinskonto wird voraussichtlich im Herbst 2024 auf ein neues Konto des Vereins wechseln. Hierüber wird zu gegebener Zeit hier informiert.
Für Spenden und Vereinsbeiträge nutzen Sie bitte weiterhin unser Konto bei der
Weser Elbe-Sparkasse
BIC: BRLADE 21BRS
IBAN: DE83 2925 0000 0003 0008 00
Die nachfolgende Beitragsordnung wurde am 07.08.2024 in Bremerhaven von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Grundsatz
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe von Gebühren und Beiträgen. Der Vorstand setzt die Gebühren fest. Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können nur durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden. Übrige Kosten und Gebühren, insbesondere Eintrittsgelder oder (Schutz-)gebühren für Veröffentlichungen, werden durch Beschluss des Vorstandes bestimmt.
§ 2 Höhe der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt jährlich 12 Euro und für Fördermitglieder jährlich 100 Euro.
§ 3 Aufnahmegebühr
Entfällt.
§ 4 Ermäßigung
(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler/innen, Student/innen, Arbeitslose, Rentner/innen und Sozialhilfeempfänger/innen) können der Mitgliedsbeitrag, Gebühren oder die Aufnahmegebühr auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Ermäßigung soll jedoch 50 v. H. des regelmäßig zu zahlenden Beitrages oder der Gebühr nicht unterschreiten. Für Menschen in einer finanziellen Notlage, für die eine Einforderung der Mitgliedsbeiträge eine besondere Härte darstellen würde, gilt dies entsprechend.
(2) Über die Ermäßigung oder den Erlass entscheidet der Vorstand auf begründeten schriftlichen Antrag.
§ 5 Fälligkeit, Zahlungsweise
(1) Die Beiträge der Mitglieder sind jeweils für das laufende Geschäftsjahr bis spätestens 30. April eines Jahres zu zahlen.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt:
a) per Überweisung auf das Vereinskonto. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer sowie der Vor- und Zuname anzugeben. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
b) per Lastschrift.
(3) Nach Vereinseintritt sind die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme eines Mitglieds nach der Fälligkeit, sind die Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr sofort fällig.
§ 6 Vereinskonto
Inhaber: Freundeskreis der Friedrich-Ebert-Schule e. V. (i. G.)
IBAN: BIC:
Verwendungszweck: [Mitgliedsnummer] + Vorname Zuname